Steiermärkisches Landes- und Regionalentwicklungs-gesetz

Weiterentwicklung der steirischen Regionen

Mit 01.01.2018 trat das Steiermärkische Landes- und Regionalentwicklungsgesetz in Kraft.
Zielsetzung dieses Förderprogramms ist:

 

  1. Weiterentwicklung der steirischen Regionen als attraktiver Bildungs-, Arbeits- und Lebensraum für alle Bevölkerungsgruppen;
  2. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der steirischen Regionen
  3. Erhöhung der Wertschöpfung in den Regionen
  4. Strukturierte und nachhaltige interkommunale Zusammenarbeit
  5. Thematisch und strukturelle Bündelung von Trägern der Regionalentwicklung innerhalb der Region

Die Verwendung von Mitteln auf Basis des StLREG 2018 unterstützt die Weiterentwicklung der steirischen Regionen gemäß der Zielsetzungen von regionalen Entwicklungsstrategien und den daraus abgeleiteten Arbeitsprogrammen.

Maßgeblich für eine erfolgreiche Entwicklung sind die Förderung der Eigeninitiative der Regionen, eine koordiniere Vorgehensweise innerhalb einer Großregion – konkret zwischen den Ebenen Land Steiermark, der Großregion Murau-Murtal und den einzelnen Gemeinden.

Unterstützt werden in erster Linie Projekte zur Grundlagenerarbeitung und deren Umsetzung mit definierten strategischen Entwicklungszielen in Bereichen der Regionalwirtschaft, Demographie, Mobilität, in Bezug auf Versorgung und Erreichbarkeit etc.

Zusätzlich muss ein Projekt nach den Richtlinien des StLREG einen positiven Beitrag zur Umsetzung des großregionalen Leitbilds leisten. Des Weiteren muss ein Projekt innerhalb der entsprechenden Region verwirklicht werden oder zumindest der Region zu Gute kommen.

Hauptverantwortlich für die regionale Abwicklung und regionaler Ansprechpartner vor Ort ist die Regionalmanagement Obersteiermark West GmbH.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: https://www.landesentwicklung.steiermark.at/cms/ziel/142543756/DE/